Donnerstag, 23. Januar 2014

Auf gute Nachbarschaft!

Auf "du und du" mit den Nachbarn zu sein macht den Hausbau ein bisschen leichter und steigert die Lebensqualität, wenn die Arbeiten erstmal abgeschlossen sind. Dafür ist nicht nur ein gutes Einverständnis, sondern auch die richtige Distanz gefragt: 

C RainerSturm/pixelio.de
Bei jedem Hausbau müssen nämlich gesetzliche Regelungen bezüglich Nachbarabstand und Abstandsflächen der Gebäude untereinander eingehalten werden. Dafür gibt es in jedem Bundesland klare Vorschriften:


Im Burgenland muss der Abstand des Baus zu Grundgrenze seitlich und hinten die halbe Gebäudehöhe minus ein Meter betragen. Dies wird an der der Grenze zugewandten Wand gemessen. Das Mindestmaß ist aber 3 Meter. Dieselben Regeln gelten für den Abstand von Haus zu Haus.Zu Verkehrsflächen hin kann die Grenze auch durch eine Baufluchtlinie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen, wie etwa Sockel, Vordächer oder Freitreppen, nicht überschritten werden darf.

In vielen Gemeinden und für einige Grundstücke liegt ein eigener Bebauungsplan vor. Ein solcher Plan kann Regelungen enthalten, die sich von den allgemeinen Gesetzen unterscheiden. Diesen sollten Sie vor der Planung auf Ihrem Gemeindeamt einsehen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen