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Im Burgenland muss der Abstand des Baus zu Grundgrenze seitlich und hinten die halbe Gebäudehöhe minus ein Meter betragen. Dies wird an der der Grenze zugewandten Wand gemessen. Das Mindestmaß ist aber 3 Meter. Dieselben Regeln gelten für den Abstand von Haus zu Haus.Zu Verkehrsflächen hin kann die Grenze auch durch eine Baufluchtlinie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen, wie etwa Sockel, Vordächer oder Freitreppen, nicht überschritten werden darf.
In vielen Gemeinden und für einige Grundstücke liegt ein eigener Bebauungsplan vor. Ein solcher Plan kann Regelungen enthalten, die sich von den allgemeinen Gesetzen unterscheiden. Diesen sollten Sie vor der Planung auf Ihrem Gemeindeamt einsehen.